Im November 2013 begann mit der Spardebatte des Grossen Rats des Kantons Bern eine grosse politische Diskussion um die Rolle der Kirchen.
Es wurde eine Stellenkürzung beschlossen: Rund 2 Millionen Franken sind verteilt auf 100 Kirchgemeinden pro Jahr einzusparen - auch die Kirchgemeinde Trub ist davon betroffen und verliert ab 1.1.2018 insgesamt 20% und verfügt damit noch über ein 80%-Pfarramt.
Am 4. Dezember 2016 hat die Kirchgemeindeversammlung beschlossen, die Pfarrstelle Trub mit 10 Stellenprozenten auf eigene Rechnung zu alimentieren, um das Schlimmste abzufedern.
Im Grossen Rat wurde zudem die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt noch zeitgemäss sei, dass Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern angestellt und entlöhnt werden.
Diese einzigartige Situation erklärt sich aufgrund der Geschichte. 1804 übernahm der Kanton Bern sämtliche Kirchengüter und verpflichtete sich mit diesem Schritt, Ausbildung der Pfarrer und deren Entlöhnung mit Hilfe des Ertrags der Güter "auf ewige Zeiten" zu übernehmen.
Das Kirchengesetz wurde in der Folge total revidiert. Die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer geht auf den 1.1.2020 an die Kantonalkirche über. Die Verwaltungs- und Personalentwicklungsstellen der Kantonalkirche werden dadurch einen Mehrbedarf an Finanzen benötigen. Mit der Neubemessung der Pfarrstellen 2022 werden diese fehlenden Ressourcen an der Front geholt, was zu weiteren Pfarrstellenverlusten führen wird.
Rund 60% der gesamten Lohnkosten sind aufgrund der oben erwähnten historischen Rechtstitel gesichert. Die restlichen 40% sind alle fünf Jahre neu zu verhandeln. Erstmals auf den 1.1.2026. Auch da werden weitere Reduktionen erwartet.
Im Sinne eines Pressespiegels sind unten Links zu Artikeln verschiedener Zeitungen und Communiqués zu finden ...