Im November 2013 begann mit der Spardebatte des Grossen Rats des Kantons Bern eine grosse politische Diskussion um die Rolle der Kirchen.
Es wurde eine Stellenkürzung beschlossen: Rund 2 Millionen Franken sind verteilt auf 100 Kirchgemeinden pro Jahr einzusparen - auch die Kirchgemeinde Trub ist davon betroffen und verliert ab 1.1.2018 insgesamt 20% und verfügt damit noch über ein 80%-Pfarramt.
Am 4. Dezember 2016 hat die Kirchgemeindeversammlung beschlossen, die Pfarrstelle Trub mit 10 Stellenprozenten auf eigene Rechnung zu alimentieren, um das Schlimmste abzufedern.
Im Grossen Rat wurde zudem die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt noch zeitgemäss sei, dass Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern angestellt und entlöhnt werden.
Diese einzigartige Situation erklärt sich aufgrund der Geschichte. 1804 übernahm der Kanton Bern sämtliche Kirchengüter und verpflichtete sich mit diesem Schritt, Ausbildung der Pfarrer und deren Entlöhnung mit Hilfe des Ertrags der Güter "auf ewige Zeiten" zu übernehmen.
Das Kirchengesetz wurde in der Folge total revidiert. Die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer geht auf den 1.1.2020 an die Kantonalkirche über. Die Verwaltungs- und Personalentwicklungsstellen der Kantonalkirche werden dadurch einen Mehrbedarf an Finanzen benötigen. Mit der Neubemessung der Pfarrstellen Mitte der Zwanzigerjahre werden diese fehlenden Ressourcen an der Front geholt, was zu weiteren Pfarrstellenverlusten führen dürfte.
Rund 60% der gesamten Lohnkosten sind aufgrund der oben erwähnten historischen Rechtstitel zwar gesichert. Die restlichen 40% aber sind alle fünf Jahre neu zu verhandeln. Erstmals auf den 1.1.2026. Auch da werden weitere Reduktionen erwartet.
Mit der Entlöhnungs- und Anstellungsdiskussion der Pfarrpersonen verbunden war immer auch die Frage bezüglich der Eigentümerschaft der Pfarrhäuser. Seit 1804 (siehe oben) gehörten über 100 Pfarrhäuser dem Kanton Bern. Ab 2002 stiess der Kanton sukzessive "seine" Pfarrhäuser ab, indem er sie an Kirchgemeinden oder Einwohnergemeinden verkaufte. Einige wenige - wie in Trub - gingen in Privatbesitz über. Der "Verkaufsprozess" wird Ende der Zehnerjahre abgeschlossen sein.
Wie oben erwähnt, ist auch die Kirchgemeinde Trub vom Pfarrhausverkauf betroffen. Der Kaufpreis und die Sanierungsbedürftigkeit des Truber Pfarrhauses überstiegen die finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde massiv. Deshalb lehnte die Kirchgemeindeversammlung den Kauf des Truber Pfarrhauses 2011 ab.
In der Folge verkaufte der Kanton Bern 2014 das Truber Pfarrhaus. Es befindet sich heute in Privatbesitz. Der Truber Pfarrer wurde deshalb Mitte 2013 von der Residenzpflicht befreit und realisierte ein Eigenheim in der Gemeinde Trub.
Im Sinne eines Pressespiegels sind unten Links zu Artikeln verschiedener Zeitungen und Communiqués zu finden ...